KI kurz erklärt › EU AI Act & Kennzeichnungspflicht
EU AI Act & Kennzeichnungspflicht
Das KI-Gesetz der EU – und was seit 2. August 2026 bei KI-Inhalten gilt.
Der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit August 2024 in Kraft und gilt stufenweise. Seit dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50.
Was Artikel 50 verlangt
- Chatbots: Menschen müssen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen – außer es ist offensichtlich.
- Anbieter generativer KI müssen Bilder, Audio, Video und Text maschinenlesbar als KI-erzeugt markieren.
- Deepfakes müssen von denen offengelegt werden, die sie beruflich einsetzen. Bei künstlerischen oder satirischen Werken reicht ein Hinweis, der das Werk nicht stört.
Rein private Nutzung fällt nicht unter den AI Act. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, gilt bei der Markierungspflicht eine Schonfrist bis 2. Dezember 2026.
Wer kontrolliert
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde. Bei Verstößen gegen Artikel 50 drohen Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Aber: Wasserzeichen und Metadaten lassen sich oft entfernen – schon ein Screenshot kann sie löschen. Die Kennzeichnung ist ein Anfang, kein Beweis.
Mehr dazu im Podcast
- Folge 9: EU AI Act – erscheint am Fr, 16. Okt. 2026
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